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Kurse / Events

skike Schnupperkurs Einzeltraining Bremen Horn
Beginn: 30.07.2010, 10:00
Ort: Parkplatz Schulzentrum Ronzelenstr.

skike Schnupperkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 31.07.2010, 11:00
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

skike Einsteigerkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 31.07.2010, 12:30
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

skike Einsteigerkurs Bremen Weserpark
Beginn: 08.08.2010, 11:00
Anmeldeschluss: 06.08.2010, 18:00
Ort: Parkplatz Hornbach am Weserpark

skike Einsteigerkurs Bremen Horn
Beginn: 15.08.2010, 11:00
Anmeldeschluss: 13.08.2010, 18:00
Ort: Parkplatz Schulzentrum Ronzelenstr.

skike Einsteigerkurs Bremen-Nord
Beginn: 22.08.2010, 11:00
Anmeldeschluss: 20.08.2010, 18:00
Ort: Parkplatz Am Wätjen Park - Ex Vulkan-Parkplatz

skike Schnupperkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 28.08.2010, 11:00
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

skike Einsteigerkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 28.08.2010, 12:30
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

skike Schnupperkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 25.09.2010, 11:00
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

skike Einsteigerkurs bei Fortuna 83 Rotenburg
Beginn: 25.09.2010, 12:30
Ort: Lettershop „Schwalbe“, Hirtenweg 50, 27356 Rotenburg (Gewerbegebiet Ost/Nähe Wümme-Park

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

vom zwo-ka-projekt, Klaus Kahle als Anbieter von Personal Fitness Kursangeboten, Dienstleistungen im Bereich Personal Web Service sowie als Betreiber des zwo-ka-shop.
Fassung vom 15.03.2010

 

Verträge kommen zustande mit
zwo-ka-projekt, Klaus Kahle
Bürgermeister-Reuter-Str. 4
28327 Bremen
Tel.  : ++49(0)421 4340749
Web: www.zwo-ka-projekt.de/
Mail :  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

1. Allgemeines

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und zwo-ka-projekt, Klaus Kahle gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Dem entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Kurse

  • Geltungsbereich
    Angebotene Kurse bei zwo-ka-projekt, Klaus Kahle finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von zwo-ka-projekt, Klaus Kahle ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
     
  • Anmeldung
    Für jeden Kurs ist eine Anmeldung erforderlich. Sie soll über die Website oder per Email , kann aber auch telefonisch erfolgen. Sie ist verbindlich und verpflichtet in jedem Fall zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts. Sie erhalten bei Angabe Ihrer Emailadresse eine Anmeldebestätigung. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen sind grundsätzlich schriftlich zu tätigen. Anmeldung Minderjähriger können über die Website oder per Email , kann aber auch telefonisch erfolgen. Sie müssen aber zusätzlich durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. 
     
  • Veranstaltungsort
    Die Kurse finden in der Regel in Bremen statt. Es kann aber auch ein individueller Kursort schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
     
  • Mindestteilnehmerzahl
    Erreicht ein Kurs bis 2 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl, so sind wir berechtigt, unter Rückzahlung  bereits gezahlter Kursgebühren, den Kurs abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren.
     
  • Hauptpflichten des Veranstalters
    Der Trainer verpflichtet sich den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den notwendigen Lehrstoff anzubieten.  Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen.
     
  • Hauptpflichten des Teilnehmers
    Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Jedem Teilnehmer von skike-Kursen wird geraten, Schutzausrüstung (Helm, Knieschützer und Handschuhe)  zu tragen. Teilnehmer, die entgegen diesem Rat ohne Schutzausrüstung teilnehmen, tun dieses auf eigene Gefahr. Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, sind verpflichtet, Schutzausrüstung zu tragen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers unbedingt und sofort Folge zu leisten, das zur Verfügung gestellte Equipment  pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.
     
  • Zahlungsvereinbarung
    Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren müssen spätestens zum Kursbeginn also am Veranstaltungstag in bar bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch am gebuchten Kurs teilzunehmen.
     
  • Haftungsauschluss
    Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung. Obwohl Nordic Walking und skiken nachweislich gesundheitsfördernde Bewegungsarten mit geringem Verletzungsrisiko sind, können gerade bei eingeschränktem Gesundheitszustand körperliche Schäden und Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei gesundheitlichen Einschränkungen und grundsätzlich bei Aufnahme eines körperlichen Trainings eine (sport-) ärztliche Untersuchung empfehlenswert ist. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen jeder Art an Personen oder Sachen aus, es sei denn, sie sind durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern grundsätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
  • Rücktritts- & Kündigungsrecht
    Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu widerrufen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen. 
     
  • Kursteilnehmer
    Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den angebotenen Sport auszuüben. Eine entsprechende Untersuchung wird empfohlen. Der Teilnehmer versichert weiter, frei von Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Der Veranstalter bestimmt das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben.  Jede Art von praktischem Kurs ist wetterabhängig. Kurstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht beim Veranstalter nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter, nicht statt, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt bestehen.
    Die Anreise zu Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers. Auf dem Praxisgelände ist dem Trainer unbedingt und sofort Folge zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des Lehrers nicht Folge geleistet, kann der Schüler sofort  mit Wirkung für die Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierauf der Teilnehmer. Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Die Teilnehmer sind verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung zu tragen. Die Teilnehmer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Lehrer. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht der Schule Aufwendungen erspart bleiben. Wenn es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Fortbildungskurs handelt, versichert oder Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation für den Fortbildungskurs zu besitzen. Die Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, nur solche Teilnehmer zu Fortbildungskursen zuzulassen, welche die entsprechende Qualifikation für die Fortbildung versichert haben. Ein Prüfungsrecht seitens des Veranstalters besteht nicht.


3. Personal Web Services 

Leistungen - Vertragsschluss

Der Umfang unserer Leistungen und die vom Auftraggeber dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag  zwischen uns und dem Auftraggeber festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, dürfen wir die uns obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zustande, dass wir die schriftliche oder mittels Telefax übermittelte Bestellung des Auftraggebers annehmen. 

Preise - Zahlungsbedingungen

Wir berechnen dem Auftraggeber als Entgelt für unsere Leistungen einmalige und laufende Entgelte.
Laufende Entgelte sind - soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart - jährlich im voraus vom Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
Soweit laufende Entgelte durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z. B. Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich die Entgelte nicht, wenn der Auftraggeber den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Änderungen des Leistungsangebotes

Wir bieten Art und Umfang unserer Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Wir werden uns bemühen, dem Auftraggeber bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch weitere Leistungen, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen; wir sind jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.
Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird uns dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, sind wir berechtigt, angebotene Dienste zu ändern oder einzustellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anzubieten.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von den unter § 4 Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und weiteren Umständen z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen - abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und für die wir keine Verantwortung tragen.

Unser Verantwortungsbereich - Leistungsstörungen

Liegt eine von uns nicht zu vertretende nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens 48 Stunden) vor, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die in unserem Verantwortungsbereich liegen, so hat der Auftraggeber dies uns gegenüber schriftlich zu rügen. Wir werden, soweit dies aufgrund der Natur der Sache möglich ist, fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringen wir unsere Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Auftraggeber das Recht, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem wir diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht haben. Daneben steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Die notwendige technische Infrastruktur (z.B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikation, internes Netzwerk) für die Teilnahme im Internet stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem Zustand bei.
Der Auftraggeber überlässt uns alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressbezeichnungen (z.B. Domain-Name, Email-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Werden wir oder der Auftraggeber von dritter Seite aufgefordert, eine solche Adressbezeichnung aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, sind wir berechtigt, in unserem wie auch im Namen des Auftraggebers auf die Adressbezeichnung zu verzichten, falls der Auftraggeber nicht unverzüglich Sicherheit für die Kosten eines Gerichtsverfahrens einschließlich der gesamten außergerichtlichen Anwaltskosten in ausreichender Höhe (gesetzliche Gebühren für einen Zivilrechtsstreit erster Instanz einschließlich Beweisaufnahme und Vergleich zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 20 %) leistet.
Der Auftraggeber ist für ein unverzügliches Abrufen der für Ihn auf unserem Server eingegangenen Nachrichten verantwortlich. Wir behalten uns für den Fall, dass Nachrichten auch nach dem Ablauf von vier Wochen nach Eingang auf dem Server durch den Auftraggeber noch nicht abgerufen wurden, diese zu löschen.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Er wird uns erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.

Pflichten des Auftraggebers im Internet

Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, die Gepflogenheiten des Internet (sogenannte "Netiquette") zu beachten und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Auftraggebers ein:

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetze über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrechte Dritter) verstoßen wird. Der Auftraggeber unterlässt zudem die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Eine ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber zu Werbezwecken unaufgefordert E-Mail Rundschreiben an Personen versendet, zu denen er in keiner ständigen Geschäftsbeziehung steht (so genanntes "Spamming"). Dieser Fall ist im Zweifel dann gegeben, wenn ein Umfang von 100 Schreiben oder 1 MB pro Tag überschritten wird.

3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine auf unserem Server eingesetzten Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, unsere Leistungserbringung zu stören.

4. Es obliegt dem Auftraggeber, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu programmieren und einzurichten, soweit wir dies nicht ausdrücklich ganz oder teilweise übernommen haben.

Im Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Internet Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Der Auftraggeber hat uns den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Auftraggebers entstehen können. Die Haftung des Auftraggebers nach diesem Vertrag beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen ein Vertretenmüssen des Auftraggebers, seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters vorliegt. Eine weitergehende Haftung nach dem Gesetz bleibt davon unberührt.

Urheberrechte, Datenschutz

Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte in das Internet einspeist oder im Rahmen von E-Mails versendet, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte zustehen, sind wir für die Dauer des Vertrages zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die wir durchführen müssen, um unsere vertraglich geschuldeten Leistungen (wie z. B. Datentransport und Datenspeicherung) zu erbringen.

Wir weisen den Auftraggebers darauf hin, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten auch wenn dies per E-Mail erfolgt nach dem derzeitigen Stand der Technik von Dritten mitgelesen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. Wir sind gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen, es sei denn, dass wir uns dazu ausdrücklich verpflichtet haben.

Wir halten die Regeln des Datenschutzes ein und stehen dafür ein, dass alle Personen, die von uns mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von dritten Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verlässt. Wir werden unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und gegebenenfalls vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.

Haftungsbeschränkung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter beruht. Soweit uns eine einfach fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so gilt dies auch bei grober Fahrlässigkeit.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir, unsere Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (so genannte "Kardinalspflicht") verletzen; auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Auf die Haftung in den Fällen einer gesetzlicher Garantie (z.B. bei anfänglicher Unmöglichkeit, bei anfänglichen Mängeln der Mietsache nach § 538 Abs. 1, 1. Alt. BGB) sind die vorstehenden Regelungen mit folgenden Einschränkungen anwendbar: Abs. 1 findet keine Anwendung. Abs. 2 gilt unter der Maßgabe, dass ein Verschulden nicht erforderlich ist.

Kündigung

Verträge über Leistungen, für die von uns laufende Gebühren erhoben werden und für die eine feste Laufzeit nicht vereinbart ist, werden auf unbestimmte Zeit, jedoch wenigstens für die Dauer von drei Monaten geschlossen. Sie sind, wenn nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalenderquartals kündbar.

Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bereitstellung von Domains

Anmeldung

Soweit vereinbart, schulden wir dem Auftraggeber die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENIC eG) im Namen des Auftraggebers vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der von diesem gewünschten Domain. Die Registrierung selbst schulden wir nicht. Insbesondere können wir keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer Domain oder deren Freiheit von Rechten Dritter übernehmen.

Auskunft

Soweit wir Auskünfte über bereits bestehende Domainregistrierungen geben, erfolgt die Auskunft kostenlos und gibt lediglich die Informationen aus den entsprechenden Datenbanken der Registrierungsstellen wieder. Eine weitere Kontrolle durch uns erfolgt nicht.

Webdesign und Softwareentwicklung

Herstellung von Webseiten, Programmen und Skripts

Soweit die Herstellung von Webseiten und/oder Programmen und/oder Skripts vereinbart ist, schulden wir deren Herstellung nach den zum Gegenstand des Vertrages gemachten inhaltlichen Vorgaben und Pflichtenheften. Im Rahmen dieser Vorgaben sind wir hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung frei.

Änderungswünsche

Soweit der Auftraggeber Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangt, werden die Mehraufwendungen dafür nach unseren aktuellen Stundensätzen abgerechnet, über die wir den Auftraggeber vor Durchführung der Änderungen informieren.

Nutzungsrechte und Copyrightvermerke

Mit Zahlung der vollständigen Vergütung räumen wir dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von uns hergestellten Webseiten, Programme und Skripts ein.

Vor Zahlung der vollständigen Vergütung ist der Auftragnehmer nur insoweit zur Nutzung berechtigt, als der Zweck dieses Vertrages es erfordert (z.B. Durchführung von Funktionsprüfungen), insbesondere ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Übertragung des Werks auf einen anderen Rechner bzw. Provider nicht gestattet. Die vorläufige Nutzungsmöglichkeit nach Satz 1 ist auf eine Dauer von höchstens 14 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungsziel beschränkt. Das Werk wird dazu mit einem vorläufigen Lizenzschlüssel versehen. Nach Ablauf der vorläufigen Nutzungsmöglichkeit verliert der Lizenzschlüssel seine Gültigkeit und das Werk wird gesperrt bzw. funktionsunfähig, es sei denn die vereinbarte Vergütung wurde bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt. Die spätere Zahlung führt gemäß Absatz 1 zur Entsperrung, es sei denn, dass zwischenzeitlich ein anderer Beendigungsgrund eingetreten ist.

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen für den Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen entwickeln, steht uns das Recht auf Urhebernennung zu. Wir sind insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Urhebervermerk in verkehrsüblicher Form und Gestaltung anzubringen.

Teilabnahmen und Endabnahme

Die Abnahme erfolgt in einer Endabnahme und - soweit vereinbart - in Teilabnahmen. Über jede Abnahme wird ein schriftliches Protokoll gefertigt, in welches gegebenenfalls noch bestehende Mängel aufgenommen werden und das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Jedoch gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber dies über einen Zeitraum von 14 Tagen unbeanstandet genutzt hat.



4. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Bremen.

 

5. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus den Vereinbarungen eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Nächsten kommt.